Als einer der wenigen Rechtsanwälte mit Doppelzulassung und doppelten Staatsexamina in Deutschland und Spanien befasst sich Dr. Manuel Stiff mit spanisch-deutschen Rechtsangelegenheiten. Spanisches Wirtschaftsrecht und das Erbrecht zählen dabei seit 2002 zu den Schwerpunkten der Kanzlei in Palma de Mallorca Kanzlei Dr. Stiff & Partner, bufete hispano-aleman.

Von hier und von Münster aus berät Dr. Stiff & Partner seine deutschen und deutschsprachigen Mandanten. Dr. Manuel Stiff ist dabei für seine langjährige Expertise in der Beratung von privaten Immobilieninvestoren und Unternehmen im deutsch-spanischen Rechtsverkehr bekannt.

Sie suchen eine deutsch-spanische Anwaltskanzlei für spanisches Wirtschaftsrecht? In Palma de Mallorca berät Sie Dr. Manuel Stiff in seinen Kollegen zum Themenkomplex Wirtschaftsrecht, bei Investitionen, Firmengründungen, Gesellschaftsrecht und hier besonders bei allen Fragen rund um die Gründung einer spanischen GmbH (S.L.) oder einer spanischen Aktiengesellschaft (S.A.). Hier können Sie ganz unserer langjährigen Expertise vertrauen, wenn Sie sich in Spanien geschäftlich betätigen wollen. Als kompetente Anwälte für spanisches Wirtschaftsrecht beraten und begleiten wir Sie bei Ihren geschäftlichen Vorhaben in deutscher Sprache.

Spanien ist für viele Deutsche und Nordeuropäer nicht nur ein sehr beliebtes Urlaubsland, sondern auch als Wirtschaftsstandort interessant, um mit einem laufenden Betrieb zu expandieren oder auszuwandern. Angesichts guter Wachstumsraten in Spanien ist dieses Land zunehmend ein Ziel deutscher Firmengründer. Für kleine und mittlere Unternehmer ist als Unternehmensform vor allem die Sociedad Limitada (S.L.) passend, die mit der deutschen GmbH vergleichbar ist. Für größere Projekte und Unternehmungen bietet sich als Gesellschaftsform die Sociedad Anónima (S.A.) an, die mit der deutschen AG vergleichbar ist.

Spanisches Wirtschaftsrecht: Details zur Sociedad de responsabilidad limitada (S.L.)

Die S.L. ist eine neuartige und zugleich sehr flexible Gesellschaftsform, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und gegenüber der Gläubigerschaft eingeschränkt ist. Nicht zuletzt im Hinblick auf die Absetzung von Betriebsausgaben ist ein solches spanisches Unternehmen i. d. R. ähnlich aufgestellt wie das deutsche Pendant. Das Wirtschaftsrecht besagt nach einer Neuerung zudem, dass auch Einmann-Gesellschaften gegründet werden dürfen, sofern bestimmte Bedingungen dafür erfüllt sind. Das Mindeststammkapital liegt lediglich bei einer Höhe von 3 000 Euro, mithin ein Bruchteil dessen, was in Deutschland verlangt wird – dort sind es mindestens 25 000 Euro bei 12 500 Euro Mindesteinzahlung. Das Gesellschaftskapital ist bei der Gründung einzuzahlen sowie auch nachzuweisen. Der Gründungsvertrag, die Escritura de constitución de sociedad limitada, ist von einem Notar zu beglaubigen, bei Anwesenheit aller Gesellschafter und des Geschäftsführers, und danach im Handelsregister einzutragen. Gesellschafter können vertreten werden.

Gründungsablauf im spanischen Wirtschaftsrecht

Der Vorgang der Gründung einer Gesellschaft ist im spanischen Wirtschaftsrecht genau festgelegt. Den ersten Schritt stellt eine Namensabfrage beim zentralen Handelsregister in Madrid dar (sinnvoll sind drei alternative Namensvorschläge durch den Mandanten). Als nächstes muss für die Gesellschafter eine Steuernummer (NIE) beantragt werden. Die Einzahlung des vorgeschriebenen Stammkapitals erfolgt dann durch Überweisung auf ein Bankkonto bei einer in Spanien ansässigen Bank. Die Bak bescheinigt dann die Einzahlung eines jeden Gesellschafters. Die Gründungsurkunde muss zusammen mit einer Gesellschaftssatzung ausgearbeitet und notariell beglaubigt werden.

Anschließend wird eine Steuernummer für die Gesellschaft (CIF) beantragt. Zunächst erhalten Sie eine vorläufige CIF, die Sie in diesem Stadium verwenden. Diese benötigen Sie etwa, um die sogenannte Stempelsteuer zu zahlen. Dabei handelt es sich um eine Steuer auf Vermögensübertragungen und dokumentierte Rechtshandlungen, die 1 % bis 2% des Gesellschaftskapitals beträgt. Schließlich wird die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen und Sie erhalten die endgültige Steuernummer der Gesellschaft.

Spanisches Wirtschaftsrecht: Steuerliche Aspekte und Unternehmerpflichten

Die S.L. und S.A. zählen zu den spanischen Kapitalgesellschaften und unterliegen somit, wenn sie in Spanien ansässig sind, der spanischen Körperschaftssteuer. Ansässig ist eine Gesellschaft dann, wenn sie nach spanischem Recht gegründet wurde und ihren Sitz in Spanien hat. Alle Erträge, die die Gesellschaft im Geschäftsjahr erlangt hat, werden mit der Körperschaftssteuer besteuert. Der Steuersatz beträgt allgemein 25%, je nach Umsatz u. U. auch nur bis zu 20%.

Neben den steuerlichen Aspekten sind, genauso wie in Deutschland, einige Unternehmerpflichten zu beachten. Dazu zählt die ordentliche Führung der Buchhaltung, welche Geschäftsbücher wie das Namensaktienbuch, das Vertragsregister und das Register der Gesellschafter umfasst. Nach Geschäftsjahresabschluss ist innerhalb von drei Monaten der Jahresabschluss zu erstellen. Zudem muss die Gesellschaft ab einer bestimmten Umsatzgrösse mindestens eine Person vertraglich beschäftigen und diese bei der Sozialversicherung anmelden. Hierbei kann es sich aber auch um den Gesellschafter bzw. Verwalter oder ein Vorstandsmitglied handeln, vorausgesetzt, es besteht ein wirkliches Arbeitsverhältnis.

Unsere Leistungen im spanischen Wirtschaftsrecht

Spanien ist innerhalb Europas ein äußerst attraktiver Markt für alle Branchen und ein beliebtes Ziel für Investitionen. Dr. Stiff & Partner in Palma de Mallorca haben sich schon vor längerer Zeit auf die Beratung und Betreuung von Unternehmen spezialisiert, die in den spanischen Wirtschaftsraum investieren wollen.

Die Rechtsanwaltskanzlei auf Mallorca berät und betreut S.L.s und S.A.s kompetent in allen Rechtsgeschäften. Wenn die Mandanten dies wünschen, kann außerdem eine fundierte steuerliche Beratung angeboten oder auch vermittelt werden.

Ein Schwerpunkt der Kanzlei ist die Ausarbeitung von Verträgen aller Art. Dabei beraten Dr. Stiff und Kollegen die Mandanten bei Vertragsverhandlungen, deren Durchführung und auch bei der Beendigung von Verträgen. Die erfahrenen Rechtsanwälte beraten und unterstützen Sie auch bei der Umwandlung, Spaltung, Auflösung und Abwicklung von Gesellschaften. Außerdem können wir Sie vor allen spanischen Gerichten bei der  Geltendmachung Ihrer Ansprüche vertreten. Natürlich betreiben Dr. Stiff und Kollegen in Ihrem Auftrag in Spanien die Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines Schuldners, nachdem ein Titel erwirkt wurde.

Unsere Leistungen:

  • Verträge mit spanischem und internationalem Bezug.
  • Investitionen in Spanien: Dr. Stiff & Partner beraten Sie im deutsch-spanischen Investitions- und Wirtschaftsrecht.
  • Rechtssicherer Immobilienkauf- und Verkauf in ganz Spanien.
  • Erbrechtliche Beratung und erbschaftssteuerliche Optimierung bei spanischen Immobilien in ganz Spanien
  • Unternehmensgründungen: Gründung von Gesellschaften wie zum Beispiel einer S.L. oder S.A. Dr. Stiff und Kollegen beraten Sie in allen Phasen der Geschäftstätigkeit einer Personen- und Kapitalgesellschaft.
  • Entwicklung sogenannter »einstöckiger« und »zweistöckiger« Lösungen.
  • Handelsrecht: Zivil- und handelsrechtliches Vertragsrecht für mittelständische und kleinere Unternehmen.
  • Beratung von Firmen, die Import oder Export mit oder in Spanien betreiben.
  • Für Banken rechtliches Absichern deutscher Darlehen auf spanischen Immobilien.
  • Beratung bei der Abwicklung einer Gesellschaft und im Insolvenzrecht.
  • Wir übernehmen Ihre Prozessvertretung in allen wirtschaftsrechtlichen Verfahren.
  • Vertragsgestaltung: Unterstützung von Mittelständlern in zivil-, handels- und vertragsrechtlichen Fragen.
  • Expertenwissen Beratung in Steuerfragen: für die Vertretung Ihrer Firma bei spanischen Steuerbehörden, Erstellung von Steuererklärungen und Anmeldungen vermitteln wir spezialisierte Steuerberater.

Spanisches Wirtschaftsstrafrecht

Da unternehmerisches Handeln das Risiko nicht ausschließt, mitunter mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert zu werden, beraten Dr. Stiff und Kollegen mittelständische und kleinere Unternehmen auch im spanischen Wirtschaftsstrafrecht. Als Kanzlei mit einer Spezialisierung auf Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht übernehmen die deutschsprachigen Anwälte in Palma de Mallorca gerne Ihre Vertretung.

Einleitung eines Gerichtsverfahrens in Spanien

Das Unterzeichnen und Durchführen von Verträgen oder Abkommen ist in Spanien die eine Seite der Medaille bei Geschäftsbeziehungen. Doch was ist zu tun, wenn der Vertragspartner sich nicht an die Verträge und deren Erfüllung hält?

Die Nichterfüllung besteht zumeist darin, dass Waren oder Dienstleistungen nicht vereinbarungsgemäß bezahlt werden oder fehlerhaft erbracht werden.

Dann wird man im Falle der Nichterfüllung eine Klage einleiten müssen, um die nicht gezahlten Beträge oder Schadenersatzleistungen vor Gericht einzufordern.

Um in Spanien eine gerichtliche Klage oder ein Mahnverfahren einzuleiten, herrscht in der Regel Anwaltszwang. Hierbei sind Dr. Stiff & Partner mit Doppeltätigkeit in Deutschland und Spanien die richtigen Ansprechpartner für eine kompetente Vertretung Ihrer Interessen.

Vor einem spanischen Gericht benötigt man einen Prozessbevollmächtigten (sog. Prokurator) und einen Rechtsanwalt, der den Prozess führt. Ist die Forderung geringer als 2.000 Euro, wird hingegen kein Rechtsvertreter benötigt. In Spanien ist bei vertraglichen Forderungen zu beachten, dass für diese meist eine Verjährungsfrist von fünf Jahren gilt.

Für eine Klageerhebung müssen in Spanien Fristen eingehalten werden, die von der jeweiligen Rechtssache abhängigen. Zudem muss man sich an das zuständige Gericht wenden, weshalb man sich unbedingt an einen erfahrenen Anwalt von Dr. Stiff & Partner  wenden sollte. Dieser berät Sie gerne über die beste Vorgehensweise, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Dr. Stiff und seine Kollegen helfen Ihnen außerdem dabei, gegen Schuldner in Spanien vorzugehen und dort in deren Vermögenswerte zu vollstrecken.

Einleitung eines Insolvenzverfahrens

Ein Insolvenzgrund ist in Spanien neben der Zahlungsunfähigkeit auch die drohende Zahlungsunfähigkeit. Außerdem sind bei einer Überschuldung der S.A. oder S.L. die Gesellschaftsversammlungen verpflichtet, wieder eine ausreichende Eigenkapitalquote zu erreichen oder die Gesellschaft aufzulösen.

Natürlich vertreten wir Sie in unserer Kanzlei in Palma de Mallorca auch als Gläubiger in Insolvenzverfahren gegenüber Schuldnern und deren Unternehmen oder stellen bei Bedarf die Anträge zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens.

Spanisches Wirtschaftsrecht: Dr. Stiff & Partner löst Ihre Probleme

Im spanischen Wirtschaftsrecht ist das Vertragsrecht eine Kernkomponente. Die kompetenten deutschsprachigen Anwälte auf Mallorca unterstützen Sie dabei bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen, um Ihre Geschäftsinteressen wahrzunehmen und geschäftliche Risiken zu minimieren.

Das spanische Wirtschaftsrecht ist besonders für Deutsche und andere Nordeuropäer von Bedeutung, die sich wirtschaftlich in Spanien betätigen, investieren oder dort sogar eine S.L. oder S.A. gründen wollen. Dr. Stiff & Partner haben ein umfassendes Wissen im spanischen Wirtschaftsrecht und kennen die besonderen Bedürfnisse deutscher Mandanten in Spanien und lösen Ihre Probleme. Vereinbaren Sie gerne noch heute einen Beratungstermin.

Breites Tätigkeitsfeld: Immobilienrecht, Steuerberatung und mehr auf Mallorca

Die erfahrenen Anwälte beraten ihre Mandanten nicht nur im Bereich spanisches Wirtschaftsrecht, sondern decken ein breites Spektrum ab. Auch Scheidungsrecht, Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht sowie eine professionelle strukturelle  Steuerberatung auf Mallorca und in Spanien zählen zu den Leistungen der Kanzlei Dr. Stiff & Partner, bufete hispano-aleman, deutsch-spanisches Anwaltsbüro. Weitere juristische Tätigkeiten, etwa das Durchsetzen deutscher Urteile in Spanien mittels Auslandsvollstreckungen und Anspruchsrealisierungen nordeuropäischer Auftraggeber oder die Vertretung rechtlicher Interessen von spanischen Mandanten in Deutschland, gehören zu den Beratungsdiensten der Kanzlei.