Wenn Sie nach der Frage der Erbschaftssteuerhöhe fragen, so kann ich Ihnen diese nur beantworten, wenn ich die Escritura des Objektes – also die notarielle Erwerbsurkunde – sowie den IBI, den aktuellen Grundsteuerbescheid mit dem Katasterwert und eine ungefähre Einschätzung zum heutigen Marktwert habe. Jedenfalls ist es so, wenn Ihre Schwester Sie beerbt, gilt nur der hälftige Freibetrag von ca. 8.000 € und die Erbschaftssteuern sind nach einer progressiven Tabelle gestaffelt, was letztlich vom Wert der Immobilie abhängt. Die Gesetze schreiben natürlich vor, dass der Marktwert anzugeben ist. Letztlich lässt sich an dieser Stelle manchmal auch mit einem „innerfamiliären Arbeitspreis“ arbeiten, der sich manchmal in der Nähe oder meist über dem „doppelten Katasterwert“ orientiert. Garantien, dass so etwas gut geht, gibt es allerdings nicht.
Wenn die Wohnung z.B. 120.000 Euro wert wäre, so würde die Erbschaftssteuer in Spanien ca. 15.500 Euro betragen und in Deutschland würde wegen des Freibetrages von 400.000 Euro keine weitere Erbschaftssteuer anfallen. Alles hängt vom Wert und einem gewissen Beratungsspielraum und Fingerspitzengefühl ab. Berufserfahrung hilft auch sehr!