Ihre Frage ist insofern kompliziert und bedarf unbedingt einer individuellen Beratung, da man diese pauschal nicht beantworten kann. Grundsätzlich können Sie ein Testament in Deutschland errichten und darin ausschließlich die deutschen Vermögensgüter aufführen. Ebenso können Sie in dem deutschen Testament auch die spanischen Vermögensgüter aufführen (also nur ein einheitliches Testament errichten). Beides lässt sich im Ernstfall durchaus umsetzen. Nach deutschem Erbrecht gilt das Universalerbrecht, d.h., dass ein deutsches Testament für all Ihre Vermögensgüter weltweit gelten würde. Sollten Sie sich zu einem spanischen Testament entschließen, welches Sie hier bei jedem Notar für 50,00 bis 80,00 € errichten können, so sollten Sie zunächst erklären, dass Sie ausschließlich deutsches Recht als anwendbares Recht wählen. Viele Notariate in Spanien sind mit einer solchen Klausel leider noch überfordert. Grund dafür ist, dass in der Zukunft eine neue europäische Richtlinie in Kraft treten wird, die unter Umständen das spanische Erbrecht, welches selbst Residenten kaum vertraut sein dürfte, zur Anwendung bringen könnte. Wenn Sie einen geeigneten Rechtsanwalt zu diesem Themenkreis suchen, so möchte ich schlicht sagen, Sie haben ihn gefunden. Meine Kontaktdaten finden Sie unter meiner Homepage: www.stiff.es und ich bin in den geraden Kalenderwochen in Spanien und in den ungeraden Kalenderwochen in Deutschland zu erreichen, allerdings nun ab dem 6 Juli im Urlaub und erst wieder im August mit den üblichen August-Einschränkungen in Spanien zu erreichen.