Wenn Sie Ihre Finca – wie Sie schreiben – verkauft haben und hier in Spanien ordnungsgemäß die derzeit 21 %-ige Spekulationssteuer bezahlt haben, haben Sie nach derzeit gültigem Doppelbesteuerungsabkommen alles erledigt. Dem deutschen Staat steht hier kein weiteres Besteuerungsrecht (weder Einkommenssteuer noch Vermögenssteuer noch Spekulationssteuer) zu. Allerdings wird demnächst ein neues Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft treten (dasjenige welches Sie meinen und welches noch nicht in Kraft ist!), bei dem dann (dies würde nicht rückwirkend für Ihren Fall gelten) die zunächst in Spanien bezahlten 3 % Spekulationssteuereinbehaltsabschlagszahlung sowie die dann nach 4 Monaten zu zahlenden 21 %ige Spekulationssteuerzahlung, bei der die 3 % angerechnet werden, danach in Deutschland bei der deutschen Spekulationssteuer, die dem individuellen Steuersatz entspricht, wiederum angerechnet werden. Dies bedeutet also, dass Deutschland künftig selbst nach einer Versteuerung des Spekulationsgewinns in Spanien noch einmal das Recht hat, nach zugreifen. Eine sicherlich sehr unglückliche Regelung, so dass Menschen, die aktuell einen Verkauf ihrer Immobilie beabsichtigen, diesen noch für dieses Jahr forcieren sollten. Alles Weitere ließe sich ebenfalls nur in einer individuellen Beratung vertiefen. Ich glaube aber, dass Sie alles richtig gemacht haben und diese Risiken bei Ihnen nicht mehr bestehen.