Diese Frage habe ich bezüglich der Frage der Erbschaftssteuerhöhe auch schon weiter oben bei den anderen Fragen beantwortet. Wegen nicht bestehendem Verwandtschaftsverhältnis gibt es keinen Freibetrag. Letztlich ist alles abhängig vom Wert dessen Darstellung und der Vorlage von escritura und IBI und einer individuellen Beratung. Sie können als Erben einsetzen, wen immer Sie wollen und müssten dies – wenn es sich ausschließlich auf spanisches Vermögen bezieht – am besten mit einem spanischen notariellen Testament tun. Alles Weitere ließe sich bei der etwas komplizierten Konstellation auch nur bei einer individuellen Beratung klären.