Sehr geehrter Herr Rose!
Inwiefern Sie Ihren Sohn mit einem langfristigen Beamtenbaudarlehen und als Eigentümer beim Finca-Erwerb miteinbeziehen können, ist eine Frage, die Sie letztlich mit der Beamtenbausparkasse klären müssen. Grundsätzlich geht dies natürlich, weil der europäische Binnenmarkt gilt. So kann jede dt. Bank auch hier in Spanien tätig werden. Meist tun sich allerdings deutsche Banken und Bausparkassen schwer, im Ausland Hypotheken einzutragen. Ich mache dies regelmäßig und könnte auch in Ihrem Fall unter Umständen helfen. Genaueres müsste man allerdings in einer individuellen Besprechung klären und man kann es hier nicht so abstrakt darstellen, da vieles auch von der Bausparkasse abhängt. Selbstverständlich können Sie Ihren Sohn als Miteigentümer eintragen, man muss ggf. Sie hier allerdings nochmals individuell zur Schenkungssteuer Spaniens und zur Schenkungssteuer Deutschlands beraten.