Ich wurde am 2. August 1960 in Münster geboren und verbrachte dort die ersten Schuljahre. Schon als Kind verbrachte ich jedes Jahr längere Zeiten auf Mallorca bzw. in Spanien. Parallel zum Abitur in Herne absolvierte ich eine Tischlerlehre. Danach lebte ich ein Jahr in Spanien, wo ich an der Inlingua Sprachschule mein Spanisch perfektionierte. Von 1983 bis 1989 studierte ich Jura an den Universitäten Münster, Freiburg und Berlin.
Während meines anschließenden Referendariats arbeitete ich in einem Anwaltsbüro in Palma de Mallorca und als Repetitor für öffentliches Recht und Zivilrecht. Nachdem ich mein zweites Staatsexamen abgelegt hatte und somit die juristische Profession in die fünfte Familiengeneration weiter trug, machte ich mich 1993 als Rechtsanwalt selbstständig.
In den folgenden Jahren konzentrierte ich mich zunehmend auf deutsch-spanische Rechtsangelegenheiten. In Folge dessen absolvierte ich ein ergänzendes Studium an der Universität San Pablo in Madrid, wo ich 1999 die Anerkennungs- und Eignungsprüfung zum spanischen Rechtsanwalt (Abogado español) vor dem spanischen Justizministerium ablegte. Im Jahr 2000 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer in Palma de Mallorca als Anwalt zugelassen, wo ich 2002 das deutsch-spanische Anwaltsbüro “ Bufete Hispano-Alemán“ gründete. Zuvor hatte ich mich außerdem zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht qualifiziert und meine Promotion über spanisches Zivilrecht erfolgreich abgeschlossen.
Im Jahr 2008 wurde ich von der Westfälische Wilhelms-Universität Münster zum Lehrbeauftragten für spanisches Recht im Rahmen der FFA ernannt.
Ich bin Mitglied in der deutschen Außenhandelskammer Madrid/Barcelona, der spanischen Außenhandelskammer Frankfurt, der deutschen Gesellschaft für Reiserecht und der deutsch-spanischen Juristenvereinigung, für welche ich seit 2004 einen Jahreskongress organisiert habe. Dieser fand vom 14.-18. Juni 2006 in Münster statt.