Rechtsbegriffe und Verfahren

Das Wort escritura kommt in Immobilienangelegenheiten häufig auch als escritura pública vor. Es bedeutet direkt übersetzt nichts anderes als eine öffentliche also notarielle Urkunde. Vielfach handelt es sich dabei um den notariellen Kaufvertrag eines Hausgrundstücks. Dieser notarielle Kaufvertrag wird im spanischen Rechtsverkehr häufig wie eine Besitzurkunde ähnlich einem Fahrzeugbrief angesehen. Diese Ansicht ist zwar nicht richtig, erklärt aber warum damit so umgegangen wird und ist aber als Denkmodell brauchbar. Die escritura ist streng vom Privatvertrag zu unterscheiden.

 

juzgado: Das Wort juzgado (= Gericht) taucht in mancherlei Verträgen auf, beispielsweise bei Gerichtsstandsvereinbarungen. Für ein erstinstanzliches Gerichtsverfahren ist es nicht selten, dass ein bis drei oder auch mehr Jahre ins Land gehen, bevor ein Urteil vorliegt. Nach dem juzgado de primera instancia (Erstinstanzgericht) kommt streitwertunabhängig das Gericht zweiter Instanz (audiencia provincial) für die Berufungssachen. Inklusive Berufungsverfahren kann es auch mal bis zu fünf Jahren dauern bevor endlich eine Entscheidung vorliegt. Weil es leider in Spanien keine zwingende Kostenerstattungsvorschiften gibt, kann es bei einen Teilsieg passieren, dass man seine eigenen Anwalts- und Pokuratorenkosten in voller Höhe selber tragen muss.

declaración de defunción oder partida de defunción: (= Sterbeurkunde) wie erwähnt unterscheidet man die nationale (einsprachige) Sterbeurkunde und die internationale (mehrsprachige) Sterbeurkunde. Für Spanien sollte immer die internationale Sterbeurkunde nach dem Wiener Übereinkommen von 1976 beantragt werden. Sie kostet beim Heimatstandesamt meist nur 10 – 20 €.

sentencia (gerichtliches Urteil). Auto (gerichtlicher Beschluss).

finca: Das Wort wird in der spanischen Sprache für Grundstück (auch solar) benutzt. In der deutschen Sprache umschreibt es hingegen kleinere Landsitze oder ehemalige Bauernhöfe. Es liesse sich auch als Grundbuchblatt übersetzen, denn es gilt auch für eine Wohnung.

la legítma: Dabei handelt es sich um die Pflichtteilsberechtigung im Sinne des deutschen Erbrechts. Wegen deutschem Erbstatut ist meistens allein deutsches Erbrecht anzuwenden, was allerdings häufig übersehen wird. Ist in Deutschland der Pflichtteilsberechtigte nur in Geld abzufinden, so ist er in Spanien am tatsächlichen Erbe erbschaftsanteilig beteiligt.

parcela: Bedeutet ebenfalls Grundstück (= Parzelle), genauso wie das Wort solar und das oben bereits erwähnte Wort finca. Parzelle wird aber zumeist nur im Baurecht verwendet (siehe oben zu „finca“ und zu „Katasterrefernznummer“). Die Parzellen werden in einem neuen Baugebiet schlicht durchnummeriert. Später werden diese Nummern oft die Hausnummern. Manchmal wird beim Bezug der Häuser auch eine neue Nummernvergabe durchführt was nicht selten zu chaotischen Nummerverhältnissen führt.

registro civil: Ist das spanische Personenstandsregister (Standesamt), bei dem Geburten, Todesfälle und Hochzeiten registriert werden und welches beim örtlichen Amtsgericht und nicht wie bei uns von der Stadtverwaltung geführt wird. Hier bekommt man auch die Internationalen Personenstandsurkunden nach dem Wiener Übereinkommen von 1976 in den Amtssprachen Europas die weder Übersetzung noch Apostille bedürfen.

registro central de actos de última voluntad: Das spanische Zentralregister in Madrid für alle erbrechtlichen Verfügungen. Hier ist bei Todesfällen in Spanien oder bei Immobilienbesitz eines in Deutschland Verstorbenen immer eine Kontrollauskunft einzuholen, um Umschreibungen nach Todesfällen vor spanischen Registern und beim Notar vornehmen zu können. Nur wenn hier eine Negativbescheinigung darüber erhalten werden kann, dass in Spanien kein Testament errichtet wurde, kann die Erbschaft mit deutschem Erbschein, Übersetzung und Apostille beim spanischen Notar abgewickelt werden. Tauchen hingegen ein spanisches Testament auf und steht dies im Widerspruch zu deutschen Regelungen, können Probleme entstehen.

registro central inmobiliario: Das spanische Immobilienzentralregister in Madrid. Hier kann man erfahren, wer und wo er in Spanien Immobilieneigentum hat, wenn die gesuchte Person das Eigentum auf ihren Namen hat registrieren lassen. Gesondert dafür zugelassenen, meist Rechtsanwälte, erhalten Zugang und erhalten zumeist innerhalb von 24 Stunden Auskunft.

servidumbre: Ähnlich einer deutschen Dienstbarkeit und bedeutet nichts anderes, als die Belastung eines Grundstücks, beispielsweise mit einem Wegerecht oder einem Wasserrecht oder einer Bauhöhenbeschränkung o.ä., welche jeden Grundstückseigentümer also auch Rechtsnachfolger bindet.

usufructo: Ist ein Nießbrauchsrecht, also ein Recht, ein Grundstück vorübergehend oder lebenslang zu nutzen und dessen Früchte zu ziehen. Es ist im Gegensatz zum reinen Zimmerwohnrecht (derecho de habitación) pfändbar.

cuerpo cierto: Bedeutet, dass ein bestimmtes und genau beschriebenes Grundstück „wie besehen“ verkauft wird. Dabei werden Grenzen z.T. mit Bäumen und Mauerlinien beschrieben, aber keine exakte Quadratmeterzahl genannt. Man kauft dann den „beschriebenen Grundstückskörper“ und zahlt nur dafür, nicht hingegen für bestimmte Quadratmeter, selbst wenn diese einmal genannt worden sein sollten. Wer es jetzt genau wissen will, muss ein Vermessungsgutachten einholen oder zumindest einen Architekten befragen, andernfalls trägt er das Risiko der richtigen Grundstücksgröße selbst. Wundern sollte man sich auch nicht wenn im Grundbuchamt die Quadratmeterzahl X genannt ist und im Katasteramt die Quadratmeterzahl Y und im Bauamt die Parzellengröße Z. Es hilft nur ein Gutachten um die Wahrheit herauszufinden. Aber meist versucht man mit der größten der drei Zahlen zum eigenen Nutzen gegenüber dem Bauamt zu arbeiten.

Finca Nummer (número de finca): dies ist die im Gundbuch verwendete Grundstücksnummer die der genauen Bezeichnung des Grundstücks zu gundbuchrechtlichen Zwecken dient und nichts mit der baurechtlichen Parzellennummer und auch nichts mit der im Katasteramt verwendeten Katasterreferenznummer zu tun hat.

Katasterreferenznummer (referencia catastral): dies ist die im Katasteramt verwendete Nummer zur Bezeichnung des Grundstücks oder des Apartments die der Bezeichnung der Immobilie zu Katasterzwecken dient und nichts mit der baurechtlichen Parzellennummer und auch nichts mit der im Fincanummer die im Grundbuchamt verwendet wird zu tun hat. Leider ist hier keine einheitliche Verwendung der Nummern gegeben, so dass es im Einzelfall sehr schwer sein kann ein Grundstück zuzuordnen wenn man nicht alle Nummern besitzt.

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