Nach dem spanischen Erbschaftssteuergesetz gilt natürlich der korrekte Marktwert. Da allerdings der Marktwert nicht immer genau bestimmt werden kann, insbesondere nicht, wenn man keine Verkaufsabsichten hat, so gibt es hier manchmal auch ein „Arbeiten mit innerfamiliären Preisen“. Hier ist sehr großes Fingerspitzengefühl erforderlich. Der Katasterwert ist dabei allenfalls eine Orientierungsgrundlage, nicht aber ein Indiz oder gar eine verbindliche Festsetzung für erbschaftssteuerliche Verfahren.