Eine traumhafte Lage und hervorragende Infrastruktur machen eine Liegenschaft auf Mallorca zu einer lohnenswerten Investition. Allerdings gibt es einige Unterschiede zwischen dem deutschen und spanischen Immobilienrecht, die Sie bei dem Kauf einer Liegenschaft beachten sollten. Lassen Sie sich diesbezüglich am besten von Rechtsanwalt Dr. Manuel Stiff beraten. Er steht Ihnen mit seiner langjährigen Erfahrung als deutscher Rechtsanwalt und spanischer Abogado zur Seite.
Das sollten Sie beim Kauf einer Liegenschaft auf Mallorca beachten
Unter einer Liegenschaft versteht man Grundstücke aller Art, also sowohl bebaute als auch unbebaute. Bei dem Kauf einer solchen sollte eine notarielle Beurkundung vorliegen. Diese ist zwar nicht zwingend notwendig, aber absolut empfehlenswert, da sie der Beweisführung dienen kann. Die Beurkundung stellt den Zeitpunkt des Eigentumserwerbs sowie der Bezahlung dar. Um die beim Erwerb eines Grundstücks bzw. einer Immobilie anfallenden Steuern zahlen zu können, benötigen Sie eine spanische Steuernummer (NIE = Número de Identidad de Extranjero). Gerne kümmern wir uns im Vorfeld darum, diese für Sie zu beantragen.
Bevor Sie die Liegenschaft erwerben, sollten Sie das Grundbuch bereits durch einen Rechtsanwalt einsehen lassen. Dieser prüft die tatsächliche Eigentümerstellung und findet heraus, ob etwaige Belastungen wie etwa Hypotheken oder Pfändungen vorliegen.
Kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt für spanisches Immobilienrecht
Möchten Sie eine Liegenschaft auf Mallorca erwerben? Wenden Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt bzw. Abogado. Die Kanzlei Dr. Stiff & Partner, bufete humano-aleman steht Ihnen mit ihrer Expertise zur Verfügung, um Sie zu immobilienrechtlichen Fragen zu beraten und Sie beim Kauf zu unterstützen. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein erstes Gespräch!